Gebührenordnung

Auszug aus der Gebührenordnung vom 10. Dezember 1999 in der Beschlussfassung vom 30. Januar 2026

1. Aufnahmegebühr (einmalig)

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2. Mitgliedsbeiträge (jährlich)

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3. Startgebühren

3.1. Windenschleppgebühren (pro Schlepp und Flugplatzgebühr)

Ordentliche Mitglieder  0,00 EUR
Gastpiloten Solo (mit Vereinsbindung - siehe Legende)11,00 EUR;
max. 35,00 EUR/Tag
Gastpiloten Solo (ohne Vereinsbindung - siehe Legende)16,00 EUR
Sonderregelung
Piloten, die gerade ihre Ausbildung mit Windenschleppberechtigung abgeschlossen oder die Windenschleppberechtigung nachträglich erlangt haben, bezahlen 11,00 EUR/Schlepp, maximal jedoch 35,00 EUR/Tag für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum der Lizenz bzw. des Lizenzeintrages.

Legende
- mit Vereinsbindung: Piloten, die aktive Mitglieder in einem lokalen Verein ihrer Wahl sind.
- ohne Vereinsbindung: Piloten, die Freiflieger sind und (noch) keinen lokalen Verein aktiv unterstützen.

3.2. Nutzungsgebühren für Fluggebiete

Für die Fluggebiete Irgerdorf und Hänschberg-Kottmar wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Einnahmen werden als Unkostenbeitrag für die Eigentümer/Pächter der genutzten Flächen verwendet und für die anfallende Unterhaltskosten der neu installierten Wetterstation (Holfuy) am Funkmast des Mönchswalder Berges.
Ordentliche Mitglieder  0,00 EUR
Gastpiloten³ Tagesgebühr  5,00 EUR
Gastpiloten³ Jahresgebühr⁴; (Irgersdorf & Hänschberg)30,00 EUR
Legende
3)gilt auch für Fördernde Mitglieder
4)gilt vom 01. Jan. bis 31. Dez. des Jahres; Ausgabe bis spätestens 31. März des Jahres

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7. Bankverbindung

Leichtflieger-Oberlausitz e.V.
IBAN: DE81 8555 0000 1000 0508 20
BIC/Swift: SOLADES1BAT
Kreissparkasse Bautzen

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