Auszug aus der Gebührenordnung vom 10. Dezember 1999 in der Beschlussfassung vom 15. April 2021
1. Aufnahmegebühr (einmalig)
2. Mitgliedsbeiträge (jährlich)
3. Startgebühren
3.1. Windenschleppgebühren (pro Schlepp und Flugplatzgebühr)
Ordentliche Mitglieder | 5,00 EUR |
Gastpiloten Solo (mit Vereinsbindung¹) | 10,00 EUR |
Gastpiloten Solo (ohne Vereinsbindung²) | 15,00 EUR |
Gastpiloten Tandem (mit Vereinsbindung¹) | 12,00 EUR |
Gastpiloten Tandem (ohne Vereinsbindung²) | 17,00 EUR |
Sonderregelung Piloten, die gerade ihre Ausbildung mit Windenschleppberechtigung abgeschlossen oder die Windenschleppberechtigung nachträglich erlangt haben, bezahlen 10,00 EUR/Schlepp, maximal jedoch 30,00 EUR/Tag für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum der Lizenz bzw. des Lizenzeintrages. Legende 1)mit Vereinsbindung: Piloten, die aktive Mitglieder in einem lokalen Verein ihrer Wahl sind. 2)ohne Vereinsbindung: Piloten, die Freiflieger sind und (noch) keinen lokalen Verein aktiv unterstützen. |
3.2. Nutzungsgebühren für Fluggebiete
Für die Fluggebiete Irgerdorf und Hänschberg-Kottmar wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Einnahmen werden als Unkostenbeitrag für die Eigentümer/Pächter der genutzten Flächen verwendet und für die anfallende Unterhaltskosten der neu installierten Wetterstation (Holfuy) am Funkmast des Mönchswalder Berges. | |
Ordentliche Mitglieder | 0,00 EUR |
Gastpiloten³ Tagesgebühr | 5,00 EUR |
Gastpiloten³ Jahresgebühr⁴; (Irgersdorf & Hänschberg) | 30,00 EUR |
Legende 3)gilt auch für Fördernde Mitglieder 4)gilt vom 01. Jan. bis 31. Dez. des Jahres; Ausgabe bis spätestens 31. März des Jahres |
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7. Bankverbindung
Leichtflieger-Oberlausitz e.V.
IBAN: DE81 8555 0000 1000 0508 20
BIC/Swift: SOLADES1BAT
Kreissparkasse Bautzen