Sonderregelung-Flugbetrieb
Grundregeln zum Flugbetrieb zur Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung ab 11.01.2021
Der Verein Leichtflieger-Oberlausitz e.V. nimmt das Einhalten der hygienischen Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie ernst. Wir beziehen uns auf die derzeit aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen vom 11.01.2021:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8719
In Folgendem zusammengefasst:
- Keine Durchführung des allg. Windenschleppbetriebs!
- Arbeitseinsatz für Notbetrieb, werterhaltene Maßnahmen mit max. 2 Personen möglich
- individueller Flugbetrieb ist weiterhin möglich; organisiert mit max. 2 Personen
- 15-Kilometer-Regel für Bewegung an der frischen Luft
- Personenabstand muss mindestens 1,5m betragen (optimal 2m)
- Personenabstand von < 1,5m ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Das gilt insbesondere beim Pilotencheck
Windenschleppbetrieb auf den Flugplätzen Görlitz (EDBX) und Rothenburg/OL (EDBR)
FOLGENDE REGELN GELTEN FÜR DEN FLUGBETRIEB DURCH WINDENSCHLEPP, SOFERN DIESER DURCHGEFÜHRT WERDEN KANN:
- Am Schleppbetrieb dürfen teilnehmen:
- Vereinsmitglieder, die sich über unseren Schleppbetriebsplaner sowie
- GastpilotInnen, die sich über untenstehendes Kontaktformular UND unseren Schleppbetriebsplaner angemeldet haben.
- Piloten, die sich krank fühlen, dürfen nicht kommen bzw. werden bei Erkältungssymptomen sofort heimgeschickt.
- Jeder Pilot fliegt ausschließlich mit seiner Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Helm und Funkgerät.
- Sollten ausnahmsweise fremde Ausrüstungsgegenstände genutzt werden, sind diese vor der Rückgabe sofort zu desinfizieren.
- Jeder Teilnehmer hat ausreichend für Hygiene zu sorgen. Dazu gehören Mund-Nasen-Bedeckung, Waschzeug und Desinfektionsmittel.
- Während des Schleppbetriebes wird der verantwortliche Startleiter auch die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen beobachten und gegebenenfalls auf Übertretungen hinweisen.
- An den Startstellen sind in geeigneter Form Bereiche zu markieren, wo die Flugsportgeräte ausgelegt/aufgestellt und die Starts durchgeführt werden. In diesen Bereichen halten sich nur der Startleiter und der zu startende Pilot auf.
- Pilotenchecks und -absprachen erfolgen mit entsprechendem Abstand.
- Bei einem Startabbruch läuft bei Bedarf nur der Startleiter oder eine zu benennende Person zum Piloten, gleiches gilt grundsätzlich auch bei einem Unfall. Auf Eigenschutz ist unbedingt zu achten!
- Piloten die nicht starten, haben sich außerhalb des Startbereiches mit entsprechendem Abstand aufzuhalten.
- Groundhandling kann unabhängig vom Schleppbetrieb von mehreren Personen weiträumig verteilt durchgeführt werden.