Auszug aus der Gebührenordnung vom 10. Dezember 1999 in der Beschlussfassung vom 15. April 2021
1. Aufnahmegebühr (einmalig)
2. Mitgliedsbeiträge (jährlich)
3. Startgebühren
3.1. Windenschleppgebühren (pro Schlepp und Flugplatzgebühr)
| Ordentliche Mitglieder | 5,00 EUR |
| Gastpiloten Solo (mit Vereinsbindung¹) | 10,00 EUR |
| Gastpiloten Solo (ohne Vereinsbindung²) | 15,00 EUR |
| Gastpiloten Tandem (mit Vereinsbindung¹) | 12,00 EUR |
| Gastpiloten Tandem (ohne Vereinsbindung²) | 17,00 EUR |
| Sonderregelung Piloten, die gerade ihre Ausbildung mit Windenschleppberechtigung abgeschlossen oder die Windenschleppberechtigung nachträglich erlangt haben, bezahlen 10,00 EUR/Schlepp, maximal jedoch 30,00 EUR/Tag für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum der Lizenz bzw. des Lizenzeintrages. Legende 1)mit Vereinsbindung: Piloten, die aktive Mitglieder in einem lokalen Verein ihrer Wahl sind. 2)ohne Vereinsbindung: Piloten, die Freiflieger sind und (noch) keinen lokalen Verein aktiv unterstützen. |
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3.2. Nutzungsgebühren für Fluggebiete
| Für die Fluggebiete Irgerdorf und Hänschberg-Kottmar wird eine Nutzungsgebühr erhoben. Die Einnahmen werden als Unkostenbeitrag für die Eigentümer/Pächter der genutzten Flächen verwendet und für die anfallende Unterhaltskosten der neu installierten Wetterstation (Holfuy) am Funkmast des Mönchswalder Berges. | |
| Ordentliche Mitglieder | 0,00 EUR |
| Gastpiloten³ Tagesgebühr | 5,00 EUR |
| Gastpiloten³ Jahresgebühr⁴; (Irgersdorf & Hänschberg) | 30,00 EUR |
| Legende 3)gilt auch für Fördernde Mitglieder 4)gilt vom 01. Jan. bis 31. Dez. des Jahres; Ausgabe bis spätestens 31. März des Jahres |
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7. Bankverbindung
Leichtflieger-Oberlausitz e.V.
IBAN: DE81 8555 0000 1000 0508 20
BIC/Swift: SOLADES1BAT
Kreissparkasse Bautzen