Sonderregelung-Flugbetrieb
Grundregeln zum Flugbetrieb zur Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung ab 02.11.2020
Der Verein Leichtflieger-Oberlausitz e.V. nimmt das Einhalten der hygienischen Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie ernst. Wir beziehen uns auf die:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
vom 30.Oktober 2020
und
Allgemeinverfügung, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 30.Oktober 2020, Az.: 21-0502/3/1-2020/21528
In Folgendem zusammengefasst:
- Personenabstand muss mindestens 1,5m betragen (optimal 2m)
- Personenabstand von < 1,5m ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Das gilt
insbesondere beim Startleiter/Pilotencheck
Windenschleppbetrieb auf den Flugplätzen Görlitz (EDBX) und Rothenburg/OL (EDBR)
FOLGENDE REGELN GELTEN FÜR DAS DURCHFÜHREN VON FLUGBETRIEB DURCH WINDENSCHLEPP:
- Am Schleppbetrieb dürfen teilnehmen:
- Vereinsmitglieder, die sich über unseren Schleppbetriebsplaner angemeldet haben.
- GastpilotInnen, die sich über untenstehendes Kontaktformular UND unseren Schleppbetriebsplaner angemeldet haben.
- Piloten, die sich krank fühlen, dürfen nicht kommen bzw. werden bei Erkältungssymptomen sofort heimgeschickt.
- Jeder Pilot fliegt ausschließlich mit seiner Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Helm und Funkgerät.
- Sollten ausnahmsweise fremde Ausrüstungsgegenstände genutzt werden, sind diese vor der Rückgabe sofort zu desinfizieren.
- Jeder Teilnehmer hat ausreichend für Hygiene zu sorgen. Dazu gehören Mund-Nasen-Bedeckung, Waschzeug und Desinfektionsmittel.
- Während des Schleppbetriebes wird der verantwortliche Startleiter auch die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen beobachten und gegebenenfalls auf Übertretungen hinweisen.
- An den Startstellen sind in geeigneter Form Bereiche zu markieren, wo die Flugsportgeräte ausgelegt/aufgestellt und die Starts durchgeführt werden. In diesen Bereichen halten sich nur der Startleiter und der zu startende Pilot auf.
- Pilotenchecks und -absprachen erfolgen mit entsprechendem Abstand.
- Bei einem Startabbruch läuft bei Bedarf nur der Startleiter oder eine zu benennende Person zum Piloten, gleiches gilt grundsätzlich auch bei einem Unfall. Auf Eigenschutz ist unbedingt zu achten!
- Piloten die nicht starten, haben sich außerhalb des Startbereiches mit entsprechendem Abstand aufzuhalten.
- Groundhandling kann unabhängig vom Schleppbetrieb von mehreren Personen weiträumig verteilt durchgeführt werden.