Sonderregelung-Flugbetrieb

Sonderregelung-Flugbetrieb

Grundregeln zum Flugbetrieb zur Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung

Der Verein Leichtflieger-Oberlausitz e.V. nimmt das Einhalten der hygienischen Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie ernst. Wir beziehen uns auf die derzeit aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-10753

In Folgendem zusammengefasst:

  • Durchführung des allg. Windenschleppbetriebs unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
  • Arbeitseinsätze, werterhaltende Maßnahmen entsprechend des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
  • individueller oder organisierter Flugbetrieb entsprechend des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
  • Personenabstand und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes

Windenschleppbetrieb auf den Flugplätzen Görlitz (EDBX) und Rothenburg/OL (EDBR)

Folgende Regeln gelten für den Flugbetrieb durch Windenschlepp unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes:
Am Schleppbetrieb dürfen teilnehmen:

  1. Vereins- und GastpilotINNen, die sich über unseren Flugbetriebsplaner angemeldet haben.
  2. Piloten, die sich krank fühlen, dürfen nicht kommen bzw. werden bei Erkältungssymptomen sofort heimgeschickt.
  3. Jeder Pilot fliegt ausschließlich mit seiner Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Helm und Funkgerät.
  4. Sollten ausnahmsweise fremde Ausrüstungsgegenstände genutzt werden, sind diese vor der Rückgabe sofort zu desinfizieren.
  5. Jeder Teilnehmer hat ausreichend für Hygiene zu sorgen. Dazu gehören Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionsmittel.
  6. Im Lepo (Seilrückholer) sollte sich nur der Fahrer aufhalten. Ist ein Beifahrer notwendig, muss die Mund-Nasen-Bedeckung von beiden Insassen getragen werden.
  7. An der Schleppwinde sollte sich ebenfalls nur der Fahrer aufhalten. Ist die Anwesenheit einer weiteren Person notwendig (bspw. bei Ausbildung), muss von beiden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  8. Während des Schleppbetriebes wird der verantwortliche Startleiter auch die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen beobachten und gegebenenfalls auf Übertretungen hinweisen.
  9. An den Startstellen halten sich nur der Startleiter und der zu startende Pilot auf (2-Mann-Regelung). Der Aufbau der Flugsportgeräte erfolgt mit entsprechendem Abstand neben oder hinter den Startstellen.
  10. Pilotenchecks und -absprachen erfolgen mit entsprechendem Abstand.
  11. Bei einem Startabbruch läuft bei Bedarf nur der Startleiter oder eine zu benennende Person zum Piloten, gleiches gilt grundsätzlich auch bei einem Unfall. Auf Eigenschutz ist unbedingt zu achten!
  12. Piloten die nicht starten, haben sich außerhalb des Startbereiches mit entsprechendem Abstand aufzuhalten.
  13. Groundhandling kann unabhängig vom Schleppbetrieb von mehreren Personen weiträumig verteilt durchgeführt werden.

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