Sonderregelung-Flugbetrieb
Grundregeln zum Flugbetrieb zur Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung
Der Verein Leichtflieger-Oberlausitz e.V. nimmt das Einhalten der hygienischen Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie ernst. Wir beziehen uns auf die derzeit aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-10753
In Folgendem zusammengefasst:
- Durchführung des allg. Windenschleppbetriebs unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
- Arbeitseinsätze, werterhaltende Maßnahmen entsprechend des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
- individueller oder organisierter Flugbetrieb entsprechend des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
- Personenabstand und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes
Windenschleppbetrieb auf den Flugplätzen Görlitz (EDBX) und Rothenburg/OL (EDBR)
Folgende Regeln gelten für den Flugbetrieb durch Windenschlepp unter Beachtung des jeweiligen aktuellen Inzidenzwertes:
Am Schleppbetrieb dürfen teilnehmen:
- Vereins- und GastpilotINNen, die sich über unseren Flugbetriebsplaner angemeldet haben.
- Piloten, die sich krank fühlen, dürfen nicht kommen bzw. werden bei Erkältungssymptomen sofort heimgeschickt.
- Jeder Pilot fliegt ausschließlich mit seiner Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Helm und Funkgerät.
- Sollten ausnahmsweise fremde Ausrüstungsgegenstände genutzt werden, sind diese vor der Rückgabe sofort zu desinfizieren.
- Jeder Teilnehmer hat ausreichend für Hygiene zu sorgen. Dazu gehören Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionsmittel.
- Im Lepo (Seilrückholer) sollte sich nur der Fahrer aufhalten. Ist ein Beifahrer notwendig, muss die Mund-Nasen-Bedeckung von beiden Insassen getragen werden.
- An der Schleppwinde sollte sich ebenfalls nur der Fahrer aufhalten. Ist die Anwesenheit einer weiteren Person notwendig (bspw. bei Ausbildung), muss von beiden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Während des Schleppbetriebes wird der verantwortliche Startleiter auch die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen beobachten und gegebenenfalls auf Übertretungen hinweisen.
- An den Startstellen halten sich nur der Startleiter und der zu startende Pilot auf (2-Mann-Regelung). Der Aufbau der Flugsportgeräte erfolgt mit entsprechendem Abstand neben oder hinter den Startstellen.
- Pilotenchecks und -absprachen erfolgen mit entsprechendem Abstand.
- Bei einem Startabbruch läuft bei Bedarf nur der Startleiter oder eine zu benennende Person zum Piloten, gleiches gilt grundsätzlich auch bei einem Unfall. Auf Eigenschutz ist unbedingt zu achten!
- Piloten die nicht starten, haben sich außerhalb des Startbereiches mit entsprechendem Abstand aufzuhalten.
- Groundhandling kann unabhängig vom Schleppbetrieb von mehreren Personen weiträumig verteilt durchgeführt werden.